Gesetzliche Krankenversicherung
Wir sind zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen berechtigt, sofern eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Um dieses abzuklären führen wir vor der eigentlichen Behandlung zunächst bis zu drei psychotherapeutische Beratungsgespräche und bis zu vier probatorische Sitzungen durch. Die Kosten für diese Diagnose Sitzungen werden von der Krankenversicherung übernommen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Auch die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten ganz oder teilweise – in Abhängigkeit vom Versichertentarif des Patienten. Sie können dies vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung erfragen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine Kostenzusage von Ihrer Krankenversicherung zu erhalten.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selbst tragen. Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.